Assistent/in für Hotellerie, Gastronomie und Fremdenverkehrswirtschaft
Berufsausbildung und Fachhochschulreife
Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft führt zu einem schulischen Berufsabschluss; der Zugang setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Dem entsprechend baut die zweijährige Höhere Berufsfachschule (HBFS) auf der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Mittelstufe auf und vertieft und erweitert diese. Wer die zweijährige HBFS mit der Abschlussprüfung in der vorgenannten Fachrichtung erfolgreich beendet hat, ist berechtigt, die Bezeichnung
- Staatlich geprüfte Assistentin für Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft
bzw.
- Staatlich geprüfter Assistent für Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft
Ziel der zweijährigen HBFS ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, dass sie nach erfolgreicher Abschlussprüfung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unmittelbar in die berufliche Ausbildung und Tätigkeit einbringen können. Ein weiteres Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife zu ermöglichen.
Die Ausbildung beginnt zum Schuljahr jährlich nach den Hessischen Sommerferien. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre und umfasst ca. 2.880 Unterrichtsstunden. Die Ausbildung ist auf die Anforderungen und Qualifizierung in touristischen Berufen bzw. in dienstleistungsorientierten Berufen mit Schwerpunkt Beherbergung, Gastronomie, Destinationsmanagement, Reisemittler und -veranstalter ausgerichtet.
Die Ausbildung ist kenntnis-, fähig- und fertigkeitenbezogen. Die Fähigkeiten umfassen ein solides allgemein bildendes, kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Basiswissen, die berufsbezogene Beherrschung zweier Fremdsprachen sowie die fertigkeitenbezogene Kenntnis verschiedener Abläufe in der Beherbergungs- und Gastronomiebranche. Hierzu gehört auch der Umgang und die Beherrschung branchenüblicher Software aus dem Bereich der Reservierungs- und Buchungssysteme.
Der Unterricht in zwei Fremdsprachen ist obligatorisch; Englisch ist zu belegen, zwischen Französisch oder Spanisch kann gewählt werden. Die Zahl der Unterrichtsstunden beträgt ca. 36 Stunden pro Woche. Der Zusatzunterricht kann bis zu sechs Wochenstunden betragen.
Die Teilnahme an zeitlich begrenzten Berufspraktika während der Ausbildungszeit sowie weitere Praxisformen (Betriebserkundungen, Praktikervorträge, Praxisprojekte etc.) wird gefördert.