Sozialassistenz
Berufsausbildung und Fachhochschulreife
Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassitenz führt zu einem schulischen Berufsabschluss und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife; der Zugang setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Dem entsprechend baut die zweijährige Höhere Berufsfachschule (HBFS) auf der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Mittelstufe auf und vertieft und erweitert diese.
Wer die zweijährige HBFS mit der Abschlussprüfung in der vorgenannten Fachrichtung erfolgreich beendet hat, ist berechtigt, die Bezeichnung
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/Sozialpflege
bzw.
- Staatlich geprüfter Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/Sozialpflege
zu führen.
Ziel der Ausbildung an der zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen und von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und, in begrenztem Umfang, verantwortlich tätig zu sein.
Entsprechend dem allen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag befähigt sie die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln bei der Mitgestaltung im Beruf und in der Gesellschaft.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr wählen die Schülerinnen und Schüler entweder den Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialpflege.
Die Ausbildung beginnt zum Schuljahr jährlich nach den Hessischen Sommerferien. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre und umfasst ca. 3.420 Unterrichtsstunden. Im 2. Ausbildungsjahr haben die Schüler an 2 Tagen der Woche theoretischen Unterricht in der Schule und an 3 Tagen Berufspraxis im Betrieb. Die Ausbildung ist auf die Anforderungen und Qualifizierung in pädagogischen bzw. in pflegerischen Berufen ausgerichtet.